Die Ausbildung bei der Freiwilligen Feuerwehr

Im Alter von 10 Jahren kann man der Jugendfeuerwehr beitreten. Dort wird man an die Tätigkeiten in der Feuerwehr herangeführt. Wettkämpfe und Zeltlager bereichern den Übungsbetrieb.

 

Das Mindestalter für den Eintritt in die aktive Wehr beträgt 16 Jahre

 

Truppmannanwärter

Nachdem man einen Grundausbildungslehrgang und einen Erste-Hilfe-Kurs absolviert hat, ist man als Feuerwehrmannanwärter auf der ersten Stufe der Dienstgradleiter angelangt.

 

Truppmann

Nach zwei Jahren im Ausbildungs - und Einsatzdienst wird man zum Feuerwehrmann ernannt.

 

Die nächste Stufe Oberfeuerwehrmann kann man durch den erfolgreichen Abschluss verschiedenster Lehrgänge für Sonderfunktionen erreichen. Diese Beförderung kann frühestens nach 3 Dienstjahren erfolgen

 

Truppführer

Zum Hauptfeuerwehrmann wird man befördert, wenn man ein Jahr als Truppmann im Einsatz ist und die Ausbildung zum Truppführer absolviert hat. Zum Truppführer wird man bei tatsächlicher Ausübung der Funktion bestellt.

 

stellvertretender Gruppenführer, sonstige Sonderfunktion

Der Löschmeister. Aufbauend auf mindestens 5 Dienstjahre, der Truppführerausbildung und Sonderlehrgängen ist man in der Lage eine besondere Funktion in der Wehr zu begleiten. Z.B. stellv. Gruppenführer

 

Gruppenführer

Nachdem man ein Jahr als Truppführer eingesetzt ist und einen zweiwöchigen Lehrgang zum Gruppenführer abgeschlossen hat, steht einer Beförderung zum Brandmeister nichts mehr im Weg.

 

Zugführer

Weiter besteht die Möglichkeit sich nach einer einjährigen Dienstzeit als Gruppenführer zum Zugführer ausbilden zu lassen. Diese Ausbildung wird belohnt mit der Beförderung zum Oberbrandmeister.

 

Führer von Verbänden und Führungsgruppen

Die letzte Stufe in der Dienstgradleiter bei den Freiwilligen Feuerwehren ist die des Hauptbrandmeister. Diese kann man durch die Tätigkeit als Zugführer und die erfolgreich abgeschlossene Ausbildung zum Führer von Verbänden und Führungsgruppen erreichen. Eine Dienstzeit von mindestens 6 Jahren ist Vorraussetzung.

 

Man hat die Möglichkeit durch den Besuch von verschiedenen Fachlehrgängen wie z.B. Maschinist, Sprechfunker oder Atemschutzgeräteträger,Sonderfunktionen in der Feuerwehr zu übernehmen.

 

Dieser Ausbildungsweg ist kein "Muss". Nur der Grundausbildungslehrgang und eine Erste-Hilfe-Ausbildung sind Pflicht. Alles andere ist freiwillig und findet in Absprache mit dem örtlichen Wehrführer statt. Doch trotz der Freiwilligkeit geht man eine Verpflichtung ein, die es zu erfüllen gilt.  

 

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