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Im
Alter von 10 Jahren kann man der Jugendfeuerwehr beitreten.
Dort
wird man an die Tätigkeiten in der Feuerwehr herangeführt. Wettkämpfe
und Zeltlager bereichern den Übungsbetrieb. |
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Das
Mindestalter für den Eintritt in die aktive Wehr beträgt 16 Jahre
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Truppmannanwärter
Nachdem
man einen Grundausbildungslehrgang und einen Erste-Hilfe-Kurs absolviert
hat, ist man als Feuerwehrmannanwärter auf der ersten Stufe der Dienstgradleiter
angelangt.
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Truppmann
Nach
zwei Jahren im Ausbildungs - und Einsatzdienst wird man zum Feuerwehrmann ernannt.
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Die
nächste Stufe Oberfeuerwehrmann kann
man durch den erfolgreichen Abschluss
verschiedenster Lehrgänge für Sonderfunktionen erreichen. Diese
Beförderung kann frühestens nach 3 Dienstjahren erfolgen
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Truppführer
Zum
Hauptfeuerwehrmann wird man
befördert, wenn man ein Jahr als Truppmann
im Einsatz ist und die Ausbildung zum Truppführer absolviert hat. Zum
Truppführer wird man bei tatsächlicher Ausübung der Funktion bestellt.
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stellvertretender
Gruppenführer, sonstige Sonderfunktion
Der
Löschmeister. Aufbauend auf
mindestens 5 Dienstjahre, der Truppführerausbildung
und Sonderlehrgängen ist man in der Lage eine besondere Funktion
in der Wehr zu begleiten. Z.B. stellv. Gruppenführer
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Gruppenführer
Nachdem
man ein Jahr als Truppführer eingesetzt ist und einen zweiwöchigen
Lehrgang
zum Gruppenführer abgeschlossen hat, steht einer Beförderung zum Brandmeister nichts mehr im Weg.
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Zugführer
Weiter
besteht die Möglichkeit sich nach einer einjährigen Dienstzeit als Gruppenführer
zum Zugführer ausbilden zu lassen. Diese Ausbildung wird belohnt mit der
Beförderung
zum Oberbrandmeister.
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Führer
von Verbänden und Führungsgruppen
Die
letzte Stufe in der Dienstgradleiter bei den Freiwilligen Feuerwehren ist die
des Hauptbrandmeister. Diese kann man durch die Tätigkeit als Zugführer und die
erfolgreich
abgeschlossene Ausbildung zum Führer von Verbänden und Führungsgruppen
erreichen. Eine Dienstzeit von mindestens 6 Jahren ist Vorraussetzung.
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Man hat die Möglichkeit durch den Besuch von verschiedenen
Fachlehrgängen wie z.B. Maschinist, Sprechfunker oder
Atemschutzgeräteträger,Sonderfunktionen in der Feuerwehr zu
übernehmen. |
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Dieser Ausbildungsweg ist kein
"Muss". Nur der Grundausbildungslehrgang und eine Erste-Hilfe-Ausbildung sind
Pflicht. Alles andere ist freiwillig und findet in Absprache mit dem örtlichen
Wehrführer statt. Doch trotz
der Freiwilligkeit geht man eine Verpflichtung ein, die es zu erfüllen
gilt.
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